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Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Amt für Familie und Jugend mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter einen Termin.
Achtung: Als Bewohner des Landkreises Ansbach wenden Sie sich bitte an das zuständige Kreisjugendamt (Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach), Tel.: 0981/468-0
Zuständig für 48 Dienstleistungen
Ausbildungsförderung bei schulischer Ausbildung und Hochschulausbildung; Informationen »
Ausbildungsförderung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende »
Ausbildungsförderung; Aufstiegsfortbildungsförderung »
Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler »
Auskünfte in sozialen Angelegenheiten »
Betreuungswesen; Behördliche Betreuung »
Betreuungswesen; Betreuungsgerichtshilfe »
Erziehungs- und Schulprobleme; Außerschulische Beratung »
Familiengericht; Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren »
Ferienmaßnahmen der Kommune; Informationen »
Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung »
Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren »
Jugendhilfe in Strafverfahren »
Jugendhilfe; Förderung anerkannter Träger »
Jugendschutz, erzieherischer für Kinder und Jugendliche »
Jugendschutz, ordnungsrechtlicher »
Jugendzentrum; Angebote für Kinder und Jugendliche »
Kinderbetreuung und -versorgung; Notsituation »
Kindertageseinrichtungen; Informationen »
Kindertagespflege (Tagespflege in der Kinder- und Jugendhilfe) »
Mutter und Kind, Hilfen für (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) »
Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung »
Personensorge, Beratung und Unterstützung bei Ausübung »
Pflegegeld in der Jugendhilfe »
Schwangerschaft und Mutterschaft, Leistungen bei »
Seelisch behinderte Kinder, Leistungen für »
Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt »
Unterhaltspflicht; Öffentliche Beurkundung »
Unterhaltsvorschuss; Beantragung einer Leistung für Alleinerziehende »